Studium
Workshop Campus Zukunft 2023
Am 22. und 23. Juni 2023 fand der erste Campus Zukunft an der FHVD in Reinfeld statt.
Dabei sind von allen Beteiligten in agilen Workshops innovative Ideen zur Weiterentwicklung der theoretischen und praktischen Studieninhalte entworfen worden.
Die genauen Inhalte und Eindrücke der beiden Tage sind im nachfolgenden Video dargestellt Campus Zukunft (mp4)
Dualer Bachelorstudiengang am Fachbereich Rentenversicherung
Zulassung und Bewerbung
Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium. Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird. Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder eines als dem gleichwertig anerkannten Bildungsstandes. Die Entscheidung über die Einstellung trifft nach Durchführung eines Auswahlverfahrens der jeweilige Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die Bewerbungen sind daher direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu richten. Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch im Regelfall bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unmittelbar bei den nachfolgenden Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die derzeit ihre Nachwuchskräfte länderübergreifend zum Studium an den Fachbereich Rentenversicherung entsenden:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover | |
Sitz Laatzen | Standort Braunschweig |
Lange Weihe 1-4 | Kurt-Schuhmacher-Straße 20 |
30875 Laatzen | 38102 Braunschweig |
Tel. 0511 / 829 – 0 | Tel. 0531 / 7006 – 0 |
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland | ||
Sitz Leipzig | Standort Erfurt | Standort Halle |
Georg-Schuhmann-Straße 146 | Kranichfelder Straße 3 | Paracelsusstraße 21 |
04159 Leipzig | 99097 Erfurt | 06114 Halle |
Tel. 0341 / 5 50 55 | Tel. 0361 / 482 – 0 | Tel. 0345 / 213 – 0 |
Deutsche Rentenversicherung Nord | ||
Sitz Lübeck | Standort Hamburg | Standort Neubrandenburg |
Ziegelstr. 150 | Friedrich-Ebert-Damm 245 | Platanenstraße 43 |
23556 Lübeck | 22159 Hamburg | 17033 Neubrandenburg |
Tel. 0451 / 485 – 0 | Tel. 040 / 5300 – 0 | Tel. 0395 / 370 – 0 |
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen | ||
Sitz Oldenburg | ||
Huntestr. 11 | ||
26135 Oldenburg | ||
Tel. 0441 / 927 – 0 |
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg | ||
Sitz Frankfurt (Oder) | ||
15228 Frankfurt (Oder) | ||
Tel. 0335 / 551 – 0 |
Allgemeine Studieninformationen
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle studentischen Angelegenheiten.
Es betreuen Sie:
Frau Tanja Franck
(Haus A, Raum 112)
Tel. 04533 / 730 – 11 21
franck@fhvd-sh.de
Frau Martina Beeken
(Haus A, Raum 113)
Tel. 04533 / 730 – 11 31
beeken@fhvd-sh.de
Frau Bärbel Elkemann
(Haus A, Raum 142)
Tel. 04533 / 730 – 14 22
elkemann@fhvd-sh.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
07:45 Uhr – 12:45 Uhr
13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
07:45 Uhr – 12:00 Uhr
Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem früheren Studium erbracht worden sind, können bei Gleichwertigkeit durch Vorlage geeigneter Nachweise anerkannt werden. Dabei dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erbringenden Leistungen an der FHVD bestehen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft für den Fachbereich Rentenversicherung der Prüfungsausschuss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der FHVD.
Personalbogen, Studierendenausweis, Studienbescheinigungen
Zum Studienbeginn gibt jede / jeder Studierende einen ausgefüllten Personalbogen mitsamt zwei aktuellen Passfotos (bitte Name und Studienjahrgang auf der Rückseite vermerken!) in der Geschäftsstelle ab. Diese Personalbögen werden während der Einführungswoche bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ausgegeben und im Regelfall von dort anschließend gesammelt an die Geschäftsstelle weitergeleitet.
Für die Dauer des Studiums stellt die Geschäftsstelle einen Studierendenausweis aus, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden kann. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen, die zwecks Vorlage bei anderen Einrichtungen benötigt werden, erfolgt auf Antrag ebenfalls durch die Geschäftsstelle.
Vorlesungszeiten, Lehrräume
Für Lehrveranstaltungen in Reinfeld gelten grundsätzlich folgende Zeiten:
08:15 Uhr – 09:50 Uhr
10:05 Uhr – 11:40 Uhr
12:45 Uhr – 14:20 Uhr
14:35 Uhr – 16:10 Uhr
16:20 Uhr – 17:55 Uhr
Vorlesungen und größere Veranstaltungen finden im Audimax in Haus B statt. Die übrigen Lehr-, Arbeitsgruppen- und DV-Schulungsräume befinden sich in Haus C.
Die Hochschule ist bemüht, die Räume in einem einwandfreien Zustand bereitzustellen. Sie ist dabei auf die Hilfe aller angewiesen. Bitte hinterlassen Sie die Räume so, dass die nachfolgenden Veranstaltungen ohne Beeinträchtigungen stattfinden können.
Bitte melden Sie Schäden in den Räumen oder am Mobiliar umgehend beim Empfang des Bildungszentrums Reinfeld (Telefon 04533 / 730 – 4101, bzw. in den Lehrgruppenräumen über die Telefonnummer 4101).
Krankmeldungen, Dienstbefreiung, Sonder- und Erholungsurlaub
Krankmeldungen / Gesundmeldungen
Die Lehrveranstaltungen während der fachtheoretischen Studiensemester sind dienstliche Veranstaltungen im arbeitsrechtlichen Sinne mit Verpflichtung zur Anwesenheit.
Krankmeldungen müssen vor Lehrveranstaltungsbeginn bei der Fachhochschule (ausschließlich per E-Mail an sekretariatreinfeld@fhvd-sh.de) und ggf. zusätzlich bei Ihrem RV-Träger erfolgen.
Seit dem 01.01.2023 sind die Arbeitgeber (=RV-Träger) verpflichtet, die festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den zuständigen Krankenkassen für ihre Beschäftigten elektronisch abzurufen. Das bedeutet, dass ab 01.01.2023 keine AU-Bescheinigungen durch die Studierenden mehr bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müssen. Im Bedarfsfall fordert die Fachhochschule die AU-Bescheinigung beim RV-Träger an.
Ausnahmen bilden lediglich Prüfungstermine – hier ist gemäß § 22 Abs. 1 StuPO grundsätzlich ein amtsärztliches Attest direkt bei der Geschäftsstelle vorzulegen.
Bitte die Gesundmeldung – ebenfalls per E-Mail (s.o.) – nicht vergessen!
Dienstbefreiung / Sonderurlaub / Erholungsurlaub
Erholungsurlaub wird in den vorlesungsfreien Zeiten gewährt, die von der Hochschule im Vorwege festgelegt werden. Restliche Urlaubstage sind grundsätzlich während der berufspraktischen Studiensemester zu nehmen und bei den Arbeitgebern zu beantragen.
Dienstbefreiung, Sonderurlaub oder – ausnahmsweise – Erholungsurlaub während der fachtheoretischen Studiensemester bedürfen der Genehmigung durch den Prodekan des Fachbereichs. Entsprechende Anträge können Sie bei ILIAS herunterladen und bitte ausschließlich per E-Mail an sekretariatreinfeld@fhvd-sh.de schicken; die Antragsstellung erfolgt nicht beim RV-Träger.
Die Dienstbefreiung erfolgt in Abstimmung mit dem betreffenden Arbeitgeber in Anlehnung an die maßgebenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Gewährung von Sonderurlaub richtet sich nach den je nach Sitz des Arbeitgebers maßgebenden landesspezifischen Regelungen.
Anmeldung in der Gemeinde
Wer länger als sechs Monate überwiegend vor Ort lebt, ist verpflichtet, sich in der jeweiligen Gemeinde anzumelden.
Die Stadt Reinfeld bittet alle Studierenden, für die das zutrifft, sich am Ort anzumelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich.
Stadt Reinfeld
– Rathaus –
Paul-von-Schoenaich-Str. 14
23858 Reinfeld
Tel. 04533 / 2001 – 0
www.reinfeld.de
Aufbaustudienlehrgang im Fachbereich Rentenversicherung
Aufbaustudienlehrgang ab A20
Aufbaustudienlehrgang ab A22
Seit August 2000 führt der Fachbereich Rentenversicherung auch die Fortbildung für die Funktionsebene des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Rentenversicherung für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Verein “Deutsche Rentenversicherung Bildungszentrum Reinfeld e.V.” beteiligten Rentenversicherungsträger durch, die bereits eine abgeschlossene Sozialversicherungsfachangestellten- oder eine gleichgestellte Ausbildung absolviert haben.
Der Aufbaustudienlehrgang beginnt jeweils am 01. August jedes Jahres und dauert zwei Jahre. Davon entfallen auf die fachtheoretischen Studienteile in Reinfeld insgesamt 14 Monate und auf die berufspraktischen Studienteile insgesamt 10 Monate. Die genaue Abfolge können Sie dem Studienablaufplan entnehmen.
Ziel des Aufbaustudienlehrganges ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der Basis der vorangegangenen Ausbildung und der zuvor ausgeübten praktischen Tätigkeit in der Rentenversicherung die fachtheoretischen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fertigkeiten zu vermitteln, die sie zur Erfüllung der Aufgaben in der Funktionsebene des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Rentenversicherung befähigen.
Die maßgebenden Regelungen über den Inhalt des Aufbaustudienlehrganges einschließlich der Prüfungsanforderungen sind in der Studienordnung für den Aufbaustudienlehrgang der Fachrichtung Rentenversicherung getroffen worden.
Nach erfolgreich absolviertem Aufbaustudienlehrgang sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigt, den Fortbildungsabschluss “Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin – Fachrichtung gesetzliche Renten- und Knappschaftliche Sozialversicherung -” und “Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung gesetzliche Renten- und Knappschaftliche Sozialversicherung -” zu führen.