STUDIENINTERESSIERTE
Polizei
Der Weg zur „Polizeikommissarin“ / zum „Polizeikommissar“
Im folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Studium zur Polizeikommissarin /zum Polizeikommissar (Laufbahngruppe 2.1) und das berufliche Tätigkeitsfeld nach erfolgreichem Abschluss des Studiums.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2.1 und Informationen zum Eignungs- und Auswahlverfahren finden Sie auf der Internetseite www.polizei.schleswig-holstein.de dort unter Berufseinstieg.
Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werbe- und Einstellungsstelle der Polizei zur Verfügung. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 04521 – 81652 oder per E-Mail unter berufseinstieg@polizei.landsh.de.
Allgemeine Verwaltung
Falls Sie Interesse an dem Studium Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung / Public Administration“ haben, müssen Sie sich bei einer Ausbildungsbehörde bewerben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber trifft die jeweilige Ausbildungsbehörde. Ausschreibungen erfolgen in der Tagespresse.
Als Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischen Lebenslauf
- Lichtbild
- Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse bzw. Nachweise über etwaige Tätigkeiten nach der Schulentlassung
Die Anmeldung zum Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz erfolgt durch die Behörde, die Sie eingestellt hat.
Wir stellen Ihnen die Liste der Behörden („Dienstherren“), bei denen Sie sich bewerben können, als Datei zur Verfügung.
Steuerverwaltung
Sollten Sie sich für einen beruflichen Start in der Landesfinanzverwaltung entschieden haben, dann herzlichen Glückwunsch!
Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen zum Studium, wenn Sie das Abitur oder die Fachhochschulreife besitzen, Staatsangehöriger eines EU-Staates sind. Für Ihre schriftliche Bewerbung benötigen wir Ihren tabellarischen Lebenslauf und Ihre letzten 3 Schulzeugnisse in Kopie. Weitere Informationen gibt Ihnen der Info-Flyer „Ausbildung und Studium in der Steuerverwaltung“, herausgegeben vom Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Ausbildung beginnt am 1. September eines Jahres. Bewerbungsschluss ist Ende September des Vorjahres.
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte ein Finanzamt. Bewerbungen bei mehr als einem Finanzamt sind nicht möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an die Ausbildungsleitung des Finanzamtes. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. Dies gilt auch für weitere Fragen zur Bewerbung, Einstellung und Ausbildung.
Sie können sich die Liste der Ausbildungsleiterinnen und -leiter bei den Finanzämtern als PDF-Datei downloaden, oder sich auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein – www.schleswig-holstein.de/finanzamt – über die Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein informieren.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Rentenversicherung
Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.
Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.
Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder eines als dem gleichwertig anerkannten Bildungsstandes.
Die Entscheidung über die Einstellung trifft nach Durchführung eines Auswahlverfahrens der jeweilige Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Die Bewerbungen sind daher direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu richten.
Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch im Regelfall bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unmittelbar bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die derzeit ihre Nachwuchskräfte länderübergreifend zum Studium an den Fachbereich Rentenversicherung entsenden: