Sicherheitsbeauftragte
Nach den maßgebenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (hier insbesondere der geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ – DGUV Vorschrift 1) sind in erforderlicher Zahl Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, die Leiterin oder den Leiter des AZV bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.
Derzeit nehmen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten im Bereich des AZV und seiner Einrichtungen wahr:
Standort Altenholz:
N.N.
Standort Bordesholm:
Herr Birger Klopsch (Tel. 04322 693-540/ E-Mail: bklopsch@vab-sh.de)