Header-Bild

Rechtsgrundlagen

Das Land Schleswig-Holstein, der Schulverein und der Verein „Deutsche Rentenversicherung Bildungszentrum Reinfeld e.V.“ bilden das Ausbildungszentrum für Verwaltung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unter dem Reiter „Gesetzliche Grundlagen“ finden Sie eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorschriften, in denen Angelegenheiten des Ausbildungszentrums für Verwaltung (AZV) geregelt sind.

Die maßgebliche Rechtsgrundlage bildet das landesrechtliche Gesetz über das Ausbildungszentrum für Verwaltung (Ausbildungszentrumsgesetz – AZG).

Das AZV hat im Wesentlichen die Aufgabe, Studien-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsformate für den öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein anzubieten sowie Beratungs- und angewandte Forschungsaufgaben für den öffentlichen Dienst wahrzunehmen.

Als juristische Person des öffentlichen Rechts besitzt das AZV das Recht, seine internen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, beispielsweise über den Erlass von Satzungen.

Dieses Recht der Normsetzung in eigener Verantwortung gilt sowohl für das gesamte AZV als auch für seine Einrichtungen, die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) und die Verwaltungsakademie (VAB) in Bordesholm.

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) hat den Status einer Hochschule in freier Trägerschaft nach den Regelungen des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (HSG) und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Sie bildet Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, aus.

Organisatorisch ist der Fachhochschule das Kompetenzzentrum für Verwaltungs-Management (KOMMA) als Fortbildungs- und Beratungseinrichtung angegliedert.

Die Verwaltungsakademie Bordesholm (VAB) ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und hat unter anderen die Aufgabe, Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes – insbesondere der Funktionsebene der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt – auszubilden. Ferner nimmt sie die Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz wahr und führt Lehrgänge nach eigenem Satzungsrecht durch.

slide-up