FHVD
Die Fachhochschule (FHVD) hat die Aufgabe, Studiengänge für den öffentlichen Dienst und andere Dienstleistungsunternehmen anzubieten. Sie bildet insbesondere die Nachwuchskräfte der Funktionsebene gehobener Dienst nach Maßgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Ausbildung und Prüfung aus (§ 19 Abs. 1 AZG). Die FHVD gliedert sich in vier Fachbereiche: Allgemeine Verwaltung, Polizei und Steuerverwaltung am Standort Altenholz sowie den Fachbereich Rentenversicherung am Standort Reinfeld.