Datenschutzbeauftragte
Seit dem 25. Mai 2018 unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten in erster Linie den Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [verlinken zu https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679 ]. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung am AZV das Schleswig-Holsteinische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LSDG) und weitere Spezialgesetze.
Zweck aller gesetzlichen Vorschriften ist es, das Persönlichkeitsrecht jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Grundsätzlich soll jede Person die Kontrolle über ihre Daten behalten. Sie soll im Regelfall selbst darüber entscheiden können, wer ihre Daten erhält und wie diese verwendet werden dürfen. Da die neue Informationstechnologie erhebliches Gefährdungspotential für das Persönlichkeitsrecht mit sich bringt, enthalten die Datenschutzgesetze zahlreiche Vorgaben darüber, unter welchen Voraussetzungen die Erhebung – insbesondere die elektronische Erhebung – personenbezogener Daten rechtmäßig ist, inwieweit die Daten verarbeitet werden dürfen und wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine unberechtigte Verwendung ihrer Daten zur Wehr setzen können.
Artikel 37 Absatz 1 Ziffer a) DSGVO verlangt grundsätzlich von Behörden und öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dass der Verantwortliche eine oder einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Die Datenschutzbeauftragten berichten unmittelbar der obersten Leitungsebene und üben ihre Tätigkeit weisungsunabhängig aus (Artikel 38 Absatz 3 DSGVO). Ihre hauptsächlichen Aufgaben ergeben sich aus Artikel 39 Absatz 1 DSGVO:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der datenverarbeitenden Beschäftigten über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten,
- Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen,
- Sensibilisierung, Schulung und Überprüfung von datenverarbeitenden Beschäftigten im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten,
- Beratung und Durchführungsüberwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO,
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde,
- als Ansprechperson für datenschutzrechtliche Anfragen verfügbar sein.
Derzeit nimmt Frau Silke Iliev die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten, im Gesamtbereich des AZV und seiner Einrichtungen, damit auch der FHVD, wahr.
Kontaktdaten:
Frau Silke Iliev
Rehmkamp 10
D-24161 Altenholz, Deutschland
Telefon: +49 431 3209-0
E-Mail: datenschutz@azv-sh.de
Verantwortlicher für das AZV im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des LDSG:
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD)
Präsident: Herr Privatdozent Dr. habil. Kowalski
Rehmkamp 10
D-24161 Altenholz, Deutschland
Telefon: +49 431 3209-0
E-Mail: zentrale@azv-sh.de