Informationen zum Umgang mit dem Thema „Corona“ im AZV
Stand: 15.02.2021
Angesichts der weiterhin bundesweit bestehenden Einschränkungen und zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist der Lockdown bis zum 07. März 2021 verlängert.
Bitte beachten Sie weiterhin die Zutrittsbedingungen im Rahmen unseres Hygienekonzeptes. Es besteht die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auf dem Gelände im Innen- und Außenbereich und weiterhin gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Sie finden das aktuelle Hygienekonzept hier. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Hygienekonzeptes des AZV ist das Vorgehen im Leitfaden nebst Anlagen beschrieben (Leitfaden, Übersicht Verstoß, Erfassungsbogen).
Am Campus Altenholz ist die Nutzung der Bibliothek nur noch während eingeschränkter Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Einlass für Studierende erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung unter
bibliothek-altenholz@fhvd-sh.de oder telefonisch unter 0431-3209-122 über den Haupteingang der Fachhochschule. Die Hausmeister gewähren den Einlass.
Für Studierende, die Kinder unter 14 Jahren pflegen und betreuen, besteht die Möglichkeit, die Medien kostenfrei per Post zu erhalten.
Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs haben sich angesichts steigender Infektionszahlen auf massive Einschränkungen in der Corona-Pandemie geeinigt und einen „Lockdown-Light“ ab 2. November 2020 entschieden.
Sollten sich Änderungen aus den Regeln des Landes ergeben, werden diese veröffentlicht.
Kraftraum / Fitnessbereich:
Ab sofort ist der Fitnessbereich (Kraftraum, Umkleideräume, Duschen) aufgrund der Infektionslage geschlossen.
Faceshields:
Plexiglasvisiere (Faceshields) sind gemäß § 2 Abs. 5 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 22.10.2020 keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske). Sie dürfen daher nicht als Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden. Einzige Ausnahme ist die Verordnung durch das Lehrpersonal im Sprachunterricht.
Stand: 02.06.2020
Nachdem das SARS-COV 2 Virus nun seit mehr als zwei Monaten das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein und dem Rest der Welt mehr oder weniger geprägt hat, soll nun ganz behutsam die Rückkehr in die Normalität beginnen.
Für die FHVD bedeutet das, dass unter strenger Berücksichtigung von Hygiene regeln Prüfungen und in geringem Umfang auch Präsenzveranstaltungen in Altenholz und Reinfeld wieder durchgeführt werden können. Vorrangig werden die Studieninhalte aber zumindest nach derzeitigem Stand bis zur vorlesungsfreien Zeit auch weiterhin auf Distanz und digital vermittelt. Um in ausgewählten Einzelfällen die Möglichkeiten von kleineren Präsenzveranstaltungen zu nutzen, werden wir unser derzeit bestehendes Hygienekonzept an den Leitfaden zur Erstellung von Hygienekonzepten des Wissenschaftsministeriums, der in Kürze erlassen wird, anpassen. Die Lehrverwaltungen und die Fachbereiche werden Sie gegebenenfalls über die Details rechtzeitig informieren.
Aufgrund der zwar deutlich gebesserten aber noch immer fragilen Infektionslage sollten nach derzeitigem Stand bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen durchgeführt werden. Daher wurde gemeinsam mit den Trägern entschieden, dass es in diesem Jahr für die Absolventinnen und Absolventen aller Fachbereiche der FHVD keine Abschlussveranstaltungen geben wird. Seien Sie versichert, dass wir, Träger wie Hochschule, es wirklich sehr bedauern, dass Sie, liebe Studierende, in diesem Jahr auf diese schöne Tradition verzichten müssen.
Stand: 14.05.2020
Alle Änderungen und Informationen werden fachbereichsbezogen im Laufe der nächsten Woche bekannt gegeben.
Stand: 29.04.2020
Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, wollen Bund und Länder eine Woche später als geplant, statt am 30. April 2020 jetzt am 6. Mai 2020, über weitere mögliche Lockerungen entscheiden. Danach werden auch die Entscheidungen der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung getroffen. Das bedeutet, dass es bis zum 7. Mai 2020 aktuell keine neuen Änderungen gibt. Neue Informationen erhalten Sie zeitnah.
Stand: 17.04.2020
Stand: 15.04.2020
Hinsichtlich des Lehr- und Unterrichtsbetriebes gibt es noch keine neue Lage. Über Änderungen werden wir zeitnah informieren.
Stand: 03.04.2020
Es gibt aktuell keine neuen Änderungen bis zum 19. April 2020. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie entsprechend informieren.
Stand: 20.03.2020
Stand: 15.03.2020
Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie wird die Präsenz der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausbildungszentrums und seiner Einrichtungen (FHVD, VAB und KOMMA) an den jeweiligen Standorten ab sofort auf das Nötigste reduziert. Alle Tätigkeiten werden, soweit möglich, im Home-Office Verfahren wahrgenommen.
Über das weitere Vorgehen insbesondere hinsichtlich Prüfungen, Lehrveranstaltungen und Abgabe von Arbeiten werden wir Sie weiterhin auf dieser Seite zeitnah informieren. Studierende erhalten weitere Informationen über die bei uns hinterlegte Mailadresse.
In dringenden Fällen erreichen Sie das AZV unter hotline@azv-sh.de
Stand: 13.03.2020
Schließung der Einrichtungen des AZV zunächst bis zum 19.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen bekannten Corona-Epidemie ist jetzt auch das AZV in seinem Dienstbetrieb unmittelbar betroffen. Aufgrund eines Erlasses des Gesundheitsministeriums des Landes Schleswig-Holsteins wurde verfügt, dass die Durchführung von (Lehr-)Veranstaltungen (Präsenzveranstaltungen) an Hochschulen einzustellen ist.
In entsprechender Anwendung wurde der Lehrbetrieb der Aus-, Fort- und Weiterbildung im AZV und seinen Einrichtungen (FHVD, VAB, KOMMA) mit sofortiger Wirkung bis zunächst 19. April 2020 eingestellt.
Der Erlass und seine entsprechende Anwendung erfassen nicht die Verwaltungstätigkeit, Forschungstätigkeiten oder sonstigen Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Lehrveranstaltung stehen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie den Bereich der hauptamtlichen Lehrkräfte gilt bis auf weiteres die individuelle Präsenzpflicht. Für sie werden weitergehende Informationen zu Beginn der kommenden Woche übermittelt.
Stand: 10.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass weisen wir ergänzend zu unserem Rundschreiben vom 28.02./ 06.03.2020 auf folgende Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hin:
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenem Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen danach für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder dem besonders betroffenen Gebiet u. a. „Berufsschulen und Hochschulen“ nicht betreten.
Ausreichend ist dabei, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html?nn=13490888
tagesaktuell abrufbar.
Diese Verfügung gilt unmittelbar bzw. in sinngemäßer Anwendung für das gesamte Ausbildungszentrum für Verwaltung in Altenholz, Bordesholm und Reinfeld und Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des AZV in externen Veranstaltungsräumen. Diese Allgemeinverfügung betrifft alle Personen (Studierende, Auszubildende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen und Gäste sowie externe Dienstleister), die das Ausbildungszentrum für Verwaltung aufsuchen wollen. Sollten Sie von dem Betretungsverbot betroffen sein, melden Sie sich bitte unmittelbar telefonisch bei den Einrichtungen bzw. den zuständigen Dienststellen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.html;jsessionid=63D632E5DAB102E04E98A065A0604F99.delivery1-master
Mit freundlichen Grüßen
(Ralf Engel / Stellv. Leiter des AZV)
Stand: 06.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Medien konnten Sie entnehmen, dass die Ausbreitung des Coronavirus in Richtung Norden der Bundesrepublik Deutschland fortschreitet. Dies nehmen wir zum Anlass, um Ihnen auf diesem Wege einige grundlegende Hinweise zu übermitteln.
- Die Homepage des Robert Koch Instituts (RKI) enthält umfassende Informationen über das Coronavirus, u. a. zu Infektionswegen und zum Infektionsschutz. Darüber hinaus gibt sie Hinweise dazu, was zu tun ist, wenn man befürchtet, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html - Ergänzende umfassende Informationen auch zur speziellen Situation in Schleswig-Holstein finden Sie darüber hinaus auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/I/200129_Grippe_Coronavirus.htm - Spezielle Reisehinweise können der Homepage des Auswärtigen Amtes entnommen werden:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762 - Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums ist erreichbar unter Tel. 030/346465100 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr).
- Das Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein ist erreichbar unter Tel. 0431/79700001 (werktags von 8 bis 18 Uhr).
Darüber hinaus möchten wir Sie an dieser Stelle auf die anliegenden grundsätzlich zu beachtenden Hygienemaßnahmen hinweisen. Ergänzend werden wir an den jeweiligen Standorten des AZV die bestehenden Hygienemaßnahmen intensivieren. Bitte beachten Sie, dass sofern bei Ihnen der begründete Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen sollte, Sie auf jeden Fall den Kontakt zu weiteren Personen vermeiden und sich umgehend telefonisch mit Ihrem Arzt oder mit dem zentralen Arztnotruf unter der bundesweit einheitlichen Tel.-Nr. 116 117 in Verbindung setzen.
Bei einem entsprechend begründeten Verdacht sind auf keinen Fall die Ausbildungseinrichtungen des AZV aufzusuchen. Für Ihre Krankmeldung gegenüber dem AZV gelten die üblichen Regelungen. Bei einer Veränderung der Sachlage im Bereich des Ausbildungszentrums für Verwaltung werden wir Sie umgehend auf unserer Homepage informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Ralf Engel / Stellv. Leiter des AZV)
Hygienehinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Hygienetipps